Online Unterricht

Informationen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

Diese Seite richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, die im Rahmen von Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfe die Finanzierung einer individuellen Online- oder Einzelbeschulung prüfen.

Die Galileo Online School bietet strukturierte, dokumentierbare Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit schulischer Belastungssituation, Neurodivergenz oder drohendem Bildungsabbruch.

Nachfolgend finden Sie eine sachliche Leistungsbeschreibung, die rechtliche Einordnung sowie Informationen zum Ablauf und zur Dokumentation der Maßnahme.

Ausgangssituation und Zielgruppe

In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass einzelne Kinder und Jugendliche temporär oder langfristig nicht in der Lage sind, den regulären Schulbesuch im Klassenverband zu bewältigen. Dies kann sowohl pädagogische als auch gesundheitliche oder psychosoziale Ursachen haben.

Die Online- und Einzelbeschulung der Galileo Online School richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit besonderen Lern- und Unterstützungsbedarfen. Ziel ist es, Bildungsabbrüche zu vermeiden, Stabilität im Lernprozess zu schaffen und eine individuelle Förderung zu ermöglichen.

Eine Maßnahme kann insbesondere bei folgenden Konstellationen sinnvoll sein:

  • Ausgeprägte Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
  • Autismus-Spektrum-Störungen oder neurodivergente Lernprofile
  • Schulangst, soziale Überforderung oder psychosomatische Belastungen
  • Schulverweigerung im Kontext psychischer Belastung
  • Hochbegabung mit Anpassungs- oder Unterforderungsproblematik

Die Maßnahme ist als pädagogisch strukturierte Unterstützungsform konzipiert und kann je nach Einzelfall als begleitende oder überbrückende Förderlösung eingesetzt werden.

Rechtlicher Rahmen (SGB VIII)

Die Online- und Einzelbeschulung kann im Einzelfall als pädagogische Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe geprüft werden. Grundlage für eine mögliche Finanzierung durch öffentliche Träger können insbesondere Hilfeleistungen nach dem Sozialrecht sein.

Im Kontext der Jugendhilfe kommen je nach individueller Situation des Kindes oder Jugendlichen unter anderem Leistungen zur Unterstützung der Entwicklung sowie zur Stabilisierung der Bildungssituation in Betracht. Die Prüfung erfolgt stets einzelfallbezogen durch den zuständigen Kostenträger.

Die Maßnahme kann insbesondere bei schulischer Überforderung, psychischen Belastungssituationen oder pädagogisch begründeten Förderbedarfen als ergänzende oder überbrückende Unterstützung eingesetzt werden.

Eine mögliche Kostenübernahme ist abhängig von der individuellen Prüfung durch den zuständigen Jugendhilfeträger und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Leistungsbeschreibung der Onlinebeschulung

Die Galileo Online School bietet eine strukturierte Onlinebeschulung mit pädagogisch geschulten Mentoren, die auf die Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lern- und Unterstützungsbedarfen spezialisiert sind.

Der Unterricht erfolgt live in kleinen Gruppen oder – je nach individueller Vereinbarung – als Einzelbeschulung. Ziel der Maßnahme ist die Förderung von Lernstabilität, Orientierung im Bildungsprozess und Entwicklung schulischer Basiskompetenzen.

Die Inhalte der Beschulung orientieren sich an grundlegenden Bildungsbereichen, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie weiteren schulischen Kernkompetenzen. Ergänzend werden je nach Förderplanung auch naturwissenschaftliche oder gesellschaftswissenschaftliche Lerninhalte angeboten.

Der Unterricht ist auf Verständnis, Strukturierung von Lernprozessen und die Entwicklung selbstständiger Arbeitsstrategien ausgerichtet. Frontalunterricht im klassischen Sinne findet nicht statt.

Die Betreuung erfolgt kontinuierlich durch denselben, auf neurodivergente Lernprofile spezialisierten Mentor, um Stabilität und Vertrauensaufbau im Lernprozess zu unterstützen.

Angebot der Einzelbeschulung

Neben der Gruppenförderung besteht in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit einer individuellen Einzelbeschulung. Diese Form der Förderung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine Teilnahme am Gruppenunterricht vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist.

Die Einzelbeschulung dient der Stabilisierung der Lernfähigkeit, der Reduzierung belastender Reiz- oder Stressfaktoren sowie der gezielten Unterstützung individueller Bildungsprozesse. Der Unterricht erfolgt strukturiert, ressourcenorientiert und auf das jeweilige Lernprofil des Kindes abgestimmt.

Die Maßnahme wird pädagogisch begleitet und kann als temporäre Förderlösung oder als längerfristige Unterstützungsform vereinbart werden. Eine Einzelbeschulung stellt keine schulische Abschlussausbildung dar und ersetzt nicht die staatliche Schulpflicht, sofern diese besteht.

Zieldefinition und Förderplanung

Die Maßnahme wird auf Basis individueller Förderziele gestaltet. Grundlage ist eine pädagogische Einschätzung der Lern- und Entwicklungssituation des Kindes oder Jugendlichen sowie die Abstimmung mit Sorgeberechtigten und gegebenenfalls weiteren beteiligten Fachstellen.

Ziel der Förderung ist insbesondere die Stabilisierung der Lernfähigkeit, der Aufbau von Selbstvertrauen im Bildungsprozess sowie die Entwicklung grundlegender schulischer Kompetenzen. Der Schwerpunkt liegt auf verständnisorientiertem Lernen und der Förderung eigenständiger Denk- und Arbeitsstrukturen.

Förderziele können je nach Einzelfall beispielsweise die Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit, die Unterstützung bei schulischer Überforderung oder die Entwicklung einer tragfähigen Lernstruktur umfassen.

Dokumentation und Berichtswesen

Die pädagogische Arbeit wird durch eine fallbezogene Dokumentation begleitet. Auf Wunsch oder nach Abstimmung mit dem zuständigen Jugendhilfeträger können Entwicklungsberichte, Teilnahmeprotokolle sowie Einschätzungen zum Lernfortschritt erstellt werden.

Die Dokumentation dient der Transparenz des Förderverlaufs und unterstützt die fachliche Bewertung der Maßnahme im Rahmen der individuellen Hilfeplanung.

Der Umfang und die Frequenz der Berichterstattung werden im Einzelfall abgestimmt.

Ablauf bei Kostenübernahme

Bei Interesse an einer Kostenübernahme durch den zuständigen Jugendhilfeträger erfolgt zunächst eine individuelle Anfrage durch die Sorgeberechtigten oder den zuständigen Ansprechpartner der Behörde.

Im Anschluss kann ein fachliches Vorgespräch zur Klärung der pädagogischen Ausgangssituation sowie zur Beschreibung der geplanten Fördermaßnahme stattfinden. Auf dieser Basis wird bei Bedarf ein entsprechendes Leistungsangebot erstellt.

Die Entscheidung über eine mögliche Kostenübernahme erfolgt durch den zuständigen Kostenträger im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Prüfung des Einzelfalls.

Nach Bewilligung kann die Maßnahme entsprechend der vereinbarten Förderplanung beginnen.

Abgrenzung zur Schulpflicht

Die Online- und Einzelbeschulung stellt kein Ersatzangebot für die staatliche Schulpflicht dar, sofern diese im jeweiligen Einzelfall besteht.

Das Angebot der Galileo Online School versteht sich als pädagogische Förder- und Unterstützungsmaßnahme im Rahmen individueller Bildungssituationen und kann insbesondere zur Stabilisierung, Begleitung oder zeitlich begrenzten Entlastung eingesetzt werden.

Eine Entscheidung über die schulrechtliche Einordnung sowie über mögliche Kostenträger erfolgt stets im Rahmen der zuständigen behördlichen Prüfung.

Kontakt für Jugendämter

Für fachliche Anfragen von Jugendämtern stellt die Galileo Online School nachfolgendes separates Kontaktformular zur Verfügung. Dieses ist ausschließlich für institutionelle Anfragen im Zusammenhang mit möglichen Kostenübernahmen, Leistungsabstimmungen oder fallbezogenen Rückfragen vorgesehen.

Das Formular richtet sich nicht an Privatpersonen oder allgemeine Kontaktanfragen. Eltern und Sorgeberechtigte finden den allgemeinen Kontaktbereich unter:
https://galileo-school.com/kontakt/

Bitte nutzen Sie das spezielle Formular nur für dienstliche Anfragen von Jugendämtern oder vergleichbaren öffentlichen Trägern.

Datenschutzbedingungen

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